Informationen für Installateure und Schornstein-
feger
Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasarten beliefert, L- und H-Gas (L steht für „low calorific“, H für „high calorific“).
In unserer Region wurden Gaskunden bisher überwiegend mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Die Erdgasumstellung wird voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.
Für den Umstellungsprozess ist laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für unsere Region sind das die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG, die Stadtwerke Detmold GmbH, die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH sowie die Stadtwerke Rinteln GmbH und die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH.
Betroffen von der Erdgasumstellung sind neben Nordrhein-Westfalen die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Die beiden Gasarten L- und H-Gas unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert, daher müssen alle bislang mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Gewerbe und der Industrie an die neue Gasart H-Gas angepasst werden.
Hierzu werden in einem ersten Schritt die Daten der Gasgeräte erhoben, bevor im zweiten Schritt die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von 1-1,5 Jahren. Nach der Erhebung und Anpassung wird bei 10 Prozent der Geräte eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der Arbeiten vorgenommen.
Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Netzbetreiber durchgeführt.
Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
- Der von uns beauftragte Monteur führt am Ende eines jeden Besuches eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, wird das Gerät gesperrt.
- Der Kunde muss in diesem Fall selbst ein Installationsunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen. Das Gasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.
Erhebung | Anpassung |
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0-299 ppm: Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des Monteurs, dem Kunden eine Wartung zu empfehlen. | 0-499 ppm: |
300-999 ppm: Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen) | 500-999 ppm: |
> 1.000 ppm: Mängelkarte (Frist zur Behebung: unverzüglich) und Sperrung des Gasgerätes | > 1 .000 ppm: |
Wettbewerbsverbot
Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus Ihrem Portfolio (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.
Austausch eines Gasgerätes – Formulare für Installateure
Alle Formulare für den Austausch eines Gasgerätes in unserer Region finden Sie hier:
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05231 98085-880 oder E-Mail: info@egu.swlws.de
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05751 700-264 oder E-Mail: info@egu.stadtwerke-rinteln.de
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05222 808-508 oder E-Mail: erdgasumstellung@stwbs.de
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05231 607-106 oder E-Mail: info@egu.stadtwerke-detmold.de
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05202 4909-798 oder E-Mail: erdgasumstellung@sw-oe.de
Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Netzbetreiber durchgeführt.