Häufige Fragen (FAQ)
Hintergrund
Was sind L- und H-Gas?
- In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- und H-Gas.
- Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
- Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedrig), „H-“ steht für „high calorific“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).
Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?
- Erdgaskunden in Deutschland werden entweder mit L- oder mit H-Gas versorgt. In der Region Lippe-Weser strömt bisher L-Gas durch die Leitungen.
- Die L-Gas-Versorgung wurde hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
- Da die Niederlande jedoch die Förderung einstellen, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.
- Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und Industrieanlagen. Diese müssen an die jeweilige Gasart angepasst werden.
Ist Lippe-Weser die einzige Region, die angepasst wird?
- Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
- Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
- Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.
- Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
- L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Geräte
Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart eingestellt, die sie bezieht. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen – etwa selbstadaptierende Gasthermen.
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
- Diese Beurteilung wird auf der Basis der erhobenen technischen Daten vorgenommen.
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
- Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
- Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
- Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
- Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
- Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.
Kosten
Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?
- Wenn das Gasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Gasgeräte.
- Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt (ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).
Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?
- Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
- Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit gewälzt (ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).
Wird das „neue“ Gas teurer?
- Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
- Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
- Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
- Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Ablauf
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
- Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten, mit denen sie sich vor Ort bei Ihnen ausweisen.
- Sie erhalten in unserem Terminankündigungsschreiben ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin weitere wichtige Sicherheitshinweise.
- Bitte rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Kontaktseite.
- Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort das Erdgasbüro und/oder die Polizei kontaktieren.
Wie viele Termine in jedem Haushalt sind notwendig?
- In der Regel sind zwei Besuche durch einen Monteur im Auftrag der Netzbetreiber erforderlich.
- Beim ersten Termin erfolgt die Erhebung, bei der alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst werden.
- Im zweiten Termin erfolgt die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
- In einzelnen Fällen kann eine Qualitätskontrolle einen weiteren Besuch erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
Wird der Besuch der Monteure angekündigt?
Ja, die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle kündigen wir Ihnen mit einem Vorlauf von drei Wochen schriftlich an.
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten pro Gerät.
Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?
- Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart technisch angepasst.
- In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
- Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
- Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Wie lange dauert die Anpassung?
- Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.
Service
Was ist zu tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeiter des entsprechenden Erdgasbüros unter der Telefonnummer:
- Erdgasbüro der Stadtwerke Rinteln: Tel.: 05751 700-264
- Erdgasbüro der Stadtwerke Lippe-Weser Service: Tel.: 05231 98085-880
- Erdgasbüro der Stadtwerke Detmold: Tel.: 05231 607-106
- Erdgasbüro der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH: Tel.: 05222 808-508
- Erdgasbüro der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH: Tel.:05202 4909-798